Was ist die Erstinbetriebnahme?

Bei der Erstinbetriebnahme wird eine Anlage oder eine Maschine zum ersten Mal in Betrieb genommen. Die Erstinbetriebnahme umfasst in der Regel die Überprüfung von verschiedenen Funktionen und Komponenten. Damit soll gewährleistet werden, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden und das Gerät somit in Betrieb genommen werden kann. Im Rahmen der Erstinbetriebnahme sind verschiedenen technische Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) zu beachten.

Was ist vor der Erstinbetriebnahme zu beachten?

Vor der Erstinbetriebnahme muss eine sicherheitstechnische Prüfung bzw. Bewertung durchgeführt werden. Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel (Anlagen, Maschinen, etc.) erst verwendet werden, nachdem sie auf ihre Sicherheit getestet wurden. Dabei ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, eventuelle Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die allgemeine Sicherheit der Geräte festzustellen.

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