Was ist eine Erstprüfung?

Eine Erstprüfung ist eine formelle Überprüfung (nach DGUV V3) von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen, die zur Feststellung der Funktionsfähigkeit durchgeführt wird. Die Erstprüfung findet vor der Erstinbetriebnahme beim Kunden statt. Durch die Erstprüfung sollen mögliche Fehler identifiziert werden, bevor sie im späteren Betrieb zum Kurzschluss oder Brand führen können.

Wieso führt man eine Erstprüfung durch?

Eine Erstprüfung wird seitens des Kunden durchgeführt, um im Fall eines Schadens, der durch das elektrische Gerät entsteht, nicht haftbar gemacht zu werden. In der Regel ist der Kunde bzw. Unternehmer für Schäden innerhalb seines Betriebs haftbar. Kommt es zu einem Kurzschluss und einem darauffolgenden Brand durch ein elektrische Gerät, so muss der Kunde dafür haften. Durch eine ordentlich durchgeführte und dokumentierte Erstprüfung (nach DGUV V3) kann der Kunde beweisen, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt keine Mängel aufgewiesen hat und die Prüfung ohne Befund verlaufen ist. Im Ernstfall kann der Kunde somit beweisen, dass er für Schäden nicht haftbar gemacht werden kann.

Wie läuft eine Erstprüfung ab?

Bei der Erstprüfung wird im ersten Schritt eine Sichtprüfung durchgeführt, bei der das elektrische Gerät auf Vollständigkeit und Unversehrtheit getestet wird. Daraufhin wird das Gerät einem Funktionstest unterzogen, bei dem überprüft wird, ob das Gerät voll funktionsfähig ist. Ist das Gerät vollständig, unversehrt und funktionsfähig, so wird im letzten Schritt der Erstprüfung die Spannung des Geräts gemessen. Alle Maßnahmen und potentielle Mängel werden in einem Prüfprotokoll festgehalten.

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